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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Altersversorgung: Bezüge aus Pensionszusage sind Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
Fließen Ihnen Bezüge aus einer von Ihrem früheren Arbeitgeber erteilten Pensionszusage zu, handelt es sich um Versorgungsbezüge, die zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit führen. Die Versorgungsbezüge unterliegen nach Abzug des Werbungskosten-Pauschbetrags von 102 EUR und nach Abzug des individuell zu ermittelnden Versorgungsfreibetrags und eines Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag der Einkommensteuer. Dies gilt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs auch, wenn Sie Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft waren und die Versorgungsbezüge aus einem solchen Arbeitsverhältnis erhalten. Eine Besteuerung wie bei einer Pensionskassen- oder Direktversicherungsrente mit dem Ertragsanteil kommt nicht in Betracht.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |