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Geschenk- und Tankgutscheine: BFH vereinfacht Anerkennung als Sachbezug
Arbeitnehmer können von Ihrem Arbeitgeber monatlich Sachbezüge im Wert von 44 EUR steuerfrei erhalten. Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise der Arbeitgeber den Anspruch letztlich erfüllt und seinem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil verschafft.
Mit seinem aktuellen Urteil schafft der BFH nunmehr Klarheit im Hinblick auf die ertragsteuerrechtliche Behandlung von Geschenk- und Tankgutscheinen. Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen bei einer größeren Buchhandelskette einlösbaren Gutschein über einen in Euro lautenden Höchstbetrag oder räumt er seinem Arbeitnehmer das Recht ein, bei einer bestimmten Tankstelle auf seine Kosten tanken zu dürfen, liegen steuerfreie Sachbezüge vor, sofern je Arbeitnehmer der Betrag von 44 EUR im Kalendermonat je Arbeitnehmer nicht überschritten wird.
Hinweis: Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung reagiert. Denn sie zieht die Grenzen für Sachlohn zurzeit noch deutlich enger als der BFH. Gleichwohl können Sie sich bei Streitigkeiten mit der Finanzbehörde auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung berufen.
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zum Thema: | Einkommensteuer |