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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Entfernungspauschale: Bei kleinen und mittleren Einkommen sind Fahrgemeinschaften besonders sinnvoll

Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) haben im Jahr 2018 rund 13,7 Millionen Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in Anspruch genommen. Auf ihrem Arbeitsweg legten sie dabei durchschnittlich 29 Kilometer zurück. Rund 81 % der Pendler haben zumindest für einen Teil der Strecke das Auto genutzt. Die Auswertungen von Destatis zeigen auch, dass ausgerechnet Pendler mit einem Jahresbruttolohn von unter 10.000 EUR mit 32 Kilometern den weitesten Arbeitsweg zurücklegten. Bei Löhnen zwischen 10.000 EUR und 100.000 EUR pro Jahr betrug die Pendelstrecke hingegen durchschnittlich 26 Kilometer.

Arbeitnehmer können für ihre täglichen Fahrten zur Arbeit eine vom gewählten Verkehrsmittel unabhängige Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer (0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer) als Werbungskosten abziehen. In Zeiten hoher Spritpreise, wenn gleichzeitig immer mehr Arbeitnehmer wieder in Präsenz im Büro erscheinen müssen, bieten Fahrgemeinschaften dabei einen besonderen Steuervorteil: Jeder (Mit-)Fahrer darf für die gemeinsamen Fahrten die Entfernungspauschale in seiner Einkommensteuererklärung absetzen. Wie bei Alleinfahrern kann die Pauschale aber nur einmal pro Arbeitstag abgesetzt werden.

Hinweis: Bei der Abrechnung der Entfernungspauschale muss nicht zwingend die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte angegeben werden. Auch eine längere Fahrtstrecke wird vom Fiskus anerkannt, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass diese Strecke offensichtlich verkehrsgünstiger ist (z.B. wegen starken Berufsverkehrs oder einer Großbaustelle auf der kürzeren Strecke) und regelmäßig genutzt wurde.
 
 

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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