Aktuelles
Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.
Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Mitarbeiteraktien: Erhöhter Steuerfreibetrag macht Beteiligungsprogramme attraktiver
Viele börsennotierte Unternehmen bieten ihren Beschäftigten an, sich mit Mitarbeiteraktien am Unternehmen zu beteiligen. Die Aktienangebote sind in unterschiedlichen Ausgestaltungen erhältlich, haben aber eines gemeinsam: Angestellte sollen sich mit ihrem Unternehmen identifizieren und ein gesteigertes Interesse an dessen Erfolg entwickeln. Und je erfolgreicher das Unternehmen, umso größer ist der Profit der Beschäftigten, die an ihm über ihre Aktien teilhaben.
Die verbilligte oder unentgeltliche Abgabe von Firmenbeteiligungen an Arbeitnehmer blieb lange Zeit nur bei jährlichen Vorteilen bis zu 360 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Zum 01.07.2021 ist dieser Höchstbetrag auf 1.440 EUR angehoben worden. Erst bei Überschreiten des Freibetrags fällt für den Überhangbetrag die übliche Lohnsteuer an, die für den Arbeitslohn zu entrichten ist.
Hinweis: Ein verbilligter Bezug von Aktien ist im Steuerfachjargon ein geldwerter Vorteil. Dieser errechnet sich aus der Differenz des tatsächlich gezahlten Kaufpreises und des Kurswerts am Tag der Einbuchung in das Depot des Angestellten. Liegt der Kurswert der Firmenaktie beispielsweise bei 70 EUR und der Mitarbeiter bezieht sie verbilligt für 50 EUR, so beträgt der geldwerte Vorteil 20 EUR pro Aktie. Das heißt, der Erwerb von insgesamt bis zu 72 Aktien pro Jahr bliebe steuerfrei.
Der Steuerfreibetrag kann allerdings nur angewendet werden, wenn es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, die allen Beschäftigten des Unternehmens offensteht. Außerdem muss das Arbeitsverhältnis mindestens ein Jahr ununterbrochen bestanden haben, wenn das Angebot unterbreitet wird.
Hinweis: Werden Dividenden auf die gehaltenen Mitarbeiteraktien gezahlt oder wird ein Kursgewinn realisiert, sind Mitarbeiter gegenüber Spekulanten gleichgestellt: Auf Gewinne aus Kapitalvermögen fällt die Abgeltungsteuer von 25 % an, evtl. auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Bis zum Sparerfreibeitrag in Höhe von 801 EUR pro Jahr bleiben Dividenden und Kursgewinne aber steuerfrei.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |