Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Freiberufler

Schönheitsoperationen im Ausland: Wann fällt keine deutsche Umsatzsteuer an?

Sind Sie im Bereich der Schönheitschirurgie selbständig tätig, dann unterliegen Ihre Umsätze grundsätzlich mit dem Regelsatz von 19 % der Umsatzsteuer. Allerdings fällt diese Steuer in Deutschland unter Umständen nicht an, wenn Sie die Schönheitsoperationen im Ausland durchführen. Zu diesem Ergebnis kam jüngst das Finanzgericht Düsseldorf.

Allerdings setzt dies voraus, dass

  • Sie in Deutschland keine eigene Praxis betreiben,
  • der Leistungsempfänger eine im Ausland gelegene Klinik ist,
  • die Operationen in der ausländischen Klinik durchgeführt werden und
  • die Klinik mit den Patienten abrechnet.

Unschädlich sind hingegen

  • ein bestehendes Angestelltenverhältnis und
  • der inländische Wohnort.

Nach Ansicht der Düsseldorfer Finanzrichter sind unter den oben genannten Prämissen die Umsätze in Deutschland nicht steuerbar. Der für die Umsatzsteuer relevante Ort der Leistung befinde sich im Ausland. Für die Ortsbestimmung seien die ausländischen Schönheitskliniken maßgeblich.

Hinweis: Die Umsätze unterliegen allerdings im ausländischen Staat der Umsatzsteuer, falls dort für sie keine Steuerbefreiung vorgesehen ist.

Information für: Freiberufler
zum Thema: Umsatzsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.