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Spardosen-GmbH: Sparmodell gelingt nicht immer
Privat realisierte Aktiengewinne und erhaltene Dividenden unterliegen in voller Höhe der Abgeltungsteuer und der Aufwand für die Geldanlage lässt sich nicht als Werbungskosten absetzen. Im GmbH-Mantel vereinnahmte Dividenden und Gewinne mit Aktien, GmbH-Anteilen, Genossenschaftsanteilen und Aktienfonds bleiben hingegen zu 95 % steuerfrei, und sämtliche anfallenden Kosten zählen in voller Höhe als Betriebsausgaben. Damit fällt dann faktisch überhaupt keine Körperschaftsteuer an. Auf Dividenden - nicht aber Kursgewinne - sind allerdings rund 14 % Gewerbesteuer zu entrichten. Die Funktion dieses unter dem Begriff Spardosen-GmbH laufenden Modells soll an einem Beispiel erläutert werden.
Beispiel: 2010 sind Dividenden und Aktiengewinne von je 10.000 EUR zu verzeichnen.
Privat | GmbH | |
Steuerpflichtige Einnahmen: 100 % / 5 % | 20.000 EUR | 1.000 EUR |
Abgeltung- / Körperschaftsteuer: 25 % / 15 % | - 5.275 EUR | - 150 EUR |
Gewerbesteuer: 14 % auf Dividenden | - 1.400 EUR | |
Netto-Jahresrendite | 14.725 EUR | 18.450 EUR |
Zu beachten ist jedoch, dass ein reger Handel mit Wertpapieren die Steuerfreiheit aushebelt. Dann wird die GmbH wie ein normales Finanzunternehmen behandelt. Das sind z. B. Holding- und Beteiligungsgesellschaften, auch wenn sie ihren Beteiligungsbesitz nicht fortwährend am Markt umschlagen. Aber auch der schnelle An- und Verkauf nur weniger Aktien oder von GmbH-Anteilen an nur einer Vorratsgesellschaft kann zum schädlichen Eigenhandel führen. Da es auf die Dauerhaftigkeit des Handels mit Beteiligungen nicht ankommt, ist unerheblich, dass nur eine Beteiligung erworben und diese nach kurzer Zeit wieder veräußert wird. Dann entfällt die Steuerfreiheit bei der Körperschaftsteuer, und die Wertpapiere im Betriebsvermögen werden deutlich stärker belastet als im Privatdepot.
Hinweis: Die Spardosen-GmbH ist aber trotz der Steuerfreiheit ungünstig, wenn die GmbH anschließend ihre angesammelten Kapitalerträge zügig ausschütten soll. Hierauf muss der Gesellschafter Einkommensteuer zahlen, nach Wahl zum Abgeltungstarif mit 25 % auf die komplette Ausschüttung oder zu 60 % davon mit seiner individuellen Progression. Durch die Nachversteuerung lohnt sich die GmbH daher nur für langfristig thesaurierte Gewinne.
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zum Thema: | Einkommensteuer |