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Verzicht auf Grundstückserwerb: Abtretung eines Kaufangebots kann Grunderwerbsteuer auslösen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben und einer Person eine Leistung dafür zahlen, dass diese auf den Erwerb des Grundstücks verzichtet, gehört laut Bundesfinanzhof (BFH) auch diese Leistung zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Im Streitfall war eine KG bereit, ein Grundstück zu veräußern. Die Erwerberin, eine GmbH, zahlte einen Teil des Kaufpreises an die KG und einen anderen Teil an eine AG, die das Grundstück bislang im Rahmen eines Leasingvertrags genutzt hatte. Die AG hatte mit der KG eine Vereinbarung getroffen, dass die Leasingzahlungen als auf das Grundstück angezahlt galten. Der Erwerb durch die GmbH war nur aufgrund der Abtretung des Kaufangebots durch die AG möglich. Die AG wiederum trat das Angebot nur gegen Erstattung der bereits geleisteten Leasingzahlungen ab. Der BFH hat bestätigt, dass das Finanzamt zu Recht Grunderwerbsteuer auf den gesamten von der GmbH geleisteten Betrag erhoben hat.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Grunderwerbsteuer |