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Verkauf kreditfinanzierter Immobilien: Darlehen kann auf bestehende Einkunftsquelle umgewidmet werden
Besitzen Sie mehrere vermietete Immobilien, sollten Sie folgende rechtskräftige Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (FG) kennen, denn sie kann es ermöglichen, teure Kredite durch zinsgünstigere zu ersetzen: Ein Architekt besaß mehrere kreditfinanzierte Immobilien. Nach der Veräußerung einer solchen hat er mit dem Verkaufserlös allerdings nicht dasjenige Darlehen zurückgeführt, mit dem er die veräußerte Immobilie erworben hatte, sondern solche Darlehen, die mit anderen Immobilien zusammenhingen und deutlich höher verzinst waren. Das FG erkannte die neue Zuordnung an und ließ die Schuldzinsen für das umgewidmete Darlehen weiter zum Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu.
Hätte der Kläger die Umwidmung nicht vorgenommen, wären die damit zusammenhängenden Schuldzinsen mangels weiteren Zusammenhangs mit der Einkünfteerzielung nicht mehr abziehbar gewesen. Auch eine vollständige Rückführung wäre ebenfalls nicht möglich gewesen, da der Veräußerungserlös nicht ausreichte, um das Darlehen zu tilgen. Mit der Umschichtung konnte der Architekt seine Zinsbelastung insgesamt senken und den Werbungskostenabzug erhalten.
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