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Informationen für Hausbesitzer
Grundstückserwerb: Entscheidend ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums
Ein Grundstück wird Ihnen zivilrechtlich erst nach Einigung (Auflassung) und wirksamer Eintragung im Grundbuch zugerechnet. Dagegen ist im Ertragsteuer- und Investitionszulagenrecht ausschließlich der Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung - also des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums - entscheidend. Laut Bundesfinanzhof gilt ein bebautes Grundstück zu dem Zeitpunkt als angeschafft, in dem Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten auf den Käufer übergehen. Maßgeblich sei nicht der vertraglich vorgesehene, sondern der tatsächliche Übergang.
Hinweis: Da der tatsächliche Besitzübergang vom vertraglich vereinbarten Zeitpunkt sowohl nach vorn als auch nach hinten abweichen kann, sollten Sie ihn anhand von geeigneten Unterlagen sorgfältig dokumentieren. Dabei sind wir Ihnen gern behilflich.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |