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Familien(wohn)heim: Wann sind Zuwendungen unter Lebenden steuerfrei?
Ihrem Ehegatten können Sie ein inländisches, zu eigenen Wohnzwecken genutztes Haus oder eine inländische, zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung (Familienwohnheim) anteilig oder ganz schenken - und zwar steuerfrei.
Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden, dass Zuwendungen unter Lebenden, die mit Familien(wohn)heimen zusammenhängen, auch dann steuerfrei sind, wenn die Ehe bei der Anschaffung oder Herstellung des Objekts noch nicht bestanden hat. Ausschlaggebend ist lediglich, dass die Beteiligten zum Zuwendungszeitpunkt verheiratet sind. Denn entscheidend sind ausschließlich die Verhältnisse zu dem Zeitpunkt, zu dem die Steuer entsteht. Diese Steuerbefreiung gilt auch für Abfindungsleistungen für einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht, die als Schenkungen unter Lebenden gelten.
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zum Thema: | Erbschaft-/Schenkungsteuer |