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Automatisiertes Verfahren: So wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge künftig abgeführt
Derzeit können Sie als Privatanleger die Kirchensteuer auf Antrag direkt durch Ihre Bank, Bausparkasse, Fondsgesellschaft oder Ihr Versicherungsunternehmen mit abgeltender Wirkung einbehalten lassen. Dazu müssen Sie dem Kreditinstitut allerdings Ihre Konfession mitteilen. Alternativ können Sie sich für die Kirchensteuer vom Finanzamt gesondert veranlagen lassen, indem Sie die einbehaltene Abgeltungsteuer erklären.
Diese Wahlmöglichkeit soll künftig entfallen: Eine gesetzliche Änderung soll bei der Kirchensteuer auf Kapitalerträge ein automatisiertes Verfahren einführen. Damit soll das Kirchensteueraufkommen zeitnah erfasst und gesichert werden. Diese Änderung soll erstmals für Kapitalerträge gelten, die nach 2013 zufließen.
Damit die Kreditinstitute wissen, ob ein Kunde kirchensteuerpflichtig ist, und die Steuer gegebenenfalls einbehalten können, bedarf es zunächst einer Online-Anfrage bei einer zentralen Datenbank im Bundeszentralamt für Steuern. Dies soll einmal jährlich oder - etwa bei Neukunden - anlassbezogen geschehen. Die Zuordnung erfolgt dann über die gespeicherten Daten zur Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), ähnlich der Abfrage für die Bildung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Arbeitnehmern. Besteht eine Konfession, führt die Bank die Kirchenabgabe zusammen mit der Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab.
Hinweis: Ein Kreditinstitut kann auf diesem Weg auch überprüfen, ob die Steuer-ID, die sein Kunde ihm mitgeteilt hat, zutreffend ist. Die Steuer-ID ist bei Einreichung eines neuen oder geänderten Freistellungsauftrags seit 2011 verpflichtend, damit dieser Gültigkeit besitzt.
Den Abruf Ihrer Kirchensteuermerkmale können Sie jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern sperren lassen. Dies soll die Behörde elektronisch ermöglichen, etwa über ein Online-Portal. Dann werden Sie erst wieder über Ihre Einkommensteuererklärung zur Kirchensteuer veranlagt.
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