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Juristische Personen des öffentlichen Rechts: Vorsteuerabzug für hoheitliche Tätigkeit ausgeschlossen!

Der Bundesfinanzhof (BFH) musste in einem Fall entscheiden, ob die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als juristische Person des öffentlichen Rechts aus Gutschriften für die Übernahme von Mastschweinen und Ferkeln Vorsteuerbeträge abziehen kann. Nach dem Ausbruch der sogenannten Schweinepest wurde in manchen Gebieten Deutschlands die Vermarktung von lebenden Schweinen und Schweinefleisch vorübergehend untersagt. Um eine schwerwiegende Störung des Marktes zu verhindern, wurden für die Abgabe der aus den betroffenen Gebieten stammenden Mastschweine und Ferkel an die Behörden entsprechende Beihilfen festgesetzt. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung rechnete im Gutschriftverfahren mit den Landwirten ab. Anschließend wurde der größte Teil der Tiere in Tierkörperbeseitigungsanstalten beseitigt.

In seinem Urteil hat der BFH entschieden, dass bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts zwischen einer umsatzsteuerrechtlich relevanten Betätigung im Unternehmen und der nicht unternehmerischen - vorzugsweise hoheitlichen - Tätigkeit zu unterscheiden ist. Eine juristische Person des öffentlichen Rechts führt unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeiten aus, wenn sie - auf privatrechtlicher Grundlage - im eigenen Namen gegen Entgelt Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt.

Nach Auffassung des BFH ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung aus der Übernahme von Schweinen im Rahmen von Sondermaßnahmen nach Ausbruch der Schweinepest nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie die Schweine nicht für Umsätze durch ihr Unternehmen verwendet, sondern lediglich in Tierkörperbeseitigungsanstalten entsorgen lässt. In seinem Urteil führt der BFH aus, dass eine unternehmerische Tätigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung vorliegt, soweit Aufgaben der Marktordnung, der Vorratshaltung und der Nahrungsmittelhilfe wahrgenommen werden.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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