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Kosten für Golfturniere: Autohändler können keine Betriebsausgaben absetzen
Automobilvertragshändler führen oft Amateurgolfturniere durch, die insbesondere den Interessen potentieller Käufer von Pkws der Luxusklasse entsprechen und den Dialog mit dieser Klientel aufbauen und fördern sollen. Als Veranstalter übernehmen die Händler die Auswahl und Einladung der Teilnehmer, die Platzbuchung und -gebühren, die Fahrzeugpräsentation vor Ort sowie die Kosten für kleinere Geschenke und anfallende Bewirtungen. Die Automobilhersteller wiederum tragen z.B. die Kosten für hochwertige Sachpreise, Platzausstattung und Werbetafeln.
Nach Auffassung der Verwaltung sind Aufwendungen, die mit solchen Turnieren in Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Sie seien vergleichbar mit den Aufwendungen für die Unterhaltung von Segel- oder Motorjachten, für die ein Abzugsverbot ausdrücklich im Einkommensteuergesetz vorgeschrieben ist. Nach dem Gesetzestext sind auch die damit zusammenhängenden Bewirtungskosten nichtabzugsfähige Betriebsausgaben.
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zum Thema: | Einkommensteuer |