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Informationen für Unternehmer

Vorsteuerabzug aus Investitionen: Nur bei Nachweis umsatzsteuerpflichtiger Vermietungsumsätze

Vermieten Sie Ihren Grundbesitz - beispielsweise eine Wohnung oder Gewerbeimmobilien - langfristig, ist dies grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, auf die Steuerfreiheit zu verzichten, wenn Sie an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen vermieten.

Machen Sie von Ihrem Optionsrecht Gebrauch, steht Ihnen der Vorsteuerabzug beispielsweise aus Investitionskosten zu. Steht die tatsächliche Vermietung zum Zeitpunkt der Investitionen allerdings noch aus, müssen Sie laut Bundesfinanzhof durch objektive Anhaltspunkte belegen, dass Sie die Absicht haben, steuerpflichtige Vermietungsumsätze zu erzielen. Dies kann z.B. durch Vorlage eines Mietvertrags über eine anschließende Vermietung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer erfolgen. Können Sie einen solchen Nachweis nicht erbringen, kommt auch kein Abzug der in den Investitionskosten enthaltenen Umsatzsteuer als Vorsteuer in Betracht.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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