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Investitionszulage für Druckgewerbe: BFH bestätigt erhöhte Zulage für Trägerfilme und Druckplatten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in einem aktuellen Streitfall mit der Gewährung einer Investitionszulage befasst. Eine Druckerei im Fördergebiet verwendete sowohl Druckplatten als auch Trägerfilme als Druckvorlagen. Die in die Druckmaschine eingelegten Druckplatten wurden mit Hilfe der Trägerfilme hergestellt und für künftige Aufträge derselben Auftraggeber aufbewahrt. Fraglich war, ob die Filme und Platten neue abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darstellen und somit investitionszulagenbegünstigt sind.

In seinem Urteil bestätigte der BFH, dass die Herstellung von Trägerfilmen und Druckplatten eine Erstinvestition darstellt, die der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte dient. Demnach sind die Filme und Platten neue bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und ihre Herstellung ist als Erstinvestition begünstigt.

Hinweis: Die Investitionszulagen sind durch das Investitionszulagengesetz 2010 mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2010 erneut reduziert worden. Beabsichtigen Sie, eine begünstigte Investition zu tätigen, sollten Sie frühzeitig ein Beratungsgespräch mit uns suchen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

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