Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Umsatzsteuerfreiheit: Gilt nicht für Extragebühren für andere Zahlungsweisen

Der Europäische Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob die Berechnung zusätzlicher Gebühren für einen abweichenden Zahlungsweg umsatzsteuerfrei sein kann. In dem Verfahren ging es um einen Telefonanbieter, der je nach Zahlungsweg unterschiedliche Gebühren verlangte, die er den Kunden gesondert in Rechnung stellte.

Beispiel: Der Kunde zahlt keine Gebühr, wenn er am Lastschrifteinzugsverfahren teilnimmt. Begleicht er die Rechnungen hingegen durch Einzelüberweisungen, verlangt der Telefonanbieter eine Gebühr von 3 EUR zusätzlich zum Rechnungsbetrag.

Dies entspricht der gängigen Praxis vieler Unternehmen. Im Klageverfahren wollte der Anbieter den zusätzlichen Betrag von 3 EUR umsatzsteuerfrei behandeln. Dem hat das höchste europäische Gericht aber eine Absage erteilt: Auch diese zusätzlichen Gebühren für einen abweichenden Zahlungsweg sind - zusammen mit der allgemeinen Leistung - der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Hinweis: Unterliegt die Leistung selbst nur dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, fällt auch für die Gebühr nur in dieser Höhe Umsatzsteuer an. 

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.