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Umsatzsteuererklärung: Elektronische Abgabe ist nun Pflicht

Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass die jährlichen Umsatzsteuererklärungen für Besteuerungszeiträume nach dem 31.12.2010 elektronisch übermittelt werden müssen. Damit ist das elektronische Verfahren erstmals für die Umsatzsteuererklärung 2011 anzuwenden. Die neue Art der Datenübermittlung betrifft jedoch nicht nur die eigentliche Steuererklärung: Auch der Antrag auf Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer muss seit dem 01.01.2011 online gestellt werden.

Damit besteht bei der Umsatzsteuer eine umfassende Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung. Lediglich in Einzelfällen kann das Finanzamt hiervon absehen, sofern eine unbillige Härte für den Unternehmer vorliegt. In der Regel dürfte die Übertragung über das Internet allerdings zumutbar sein.

Hinweis: Grundsätzlich ist für die Übermittlung keine Verschlüsselung oder Signatur vorgesehen. Sie können aber eine entsprechende Authentifizierung bei der Finanzverwaltung beantragen. Um diese Formalitäten kümmern wir uns gerne für Sie, damit Sie von der Umstellung gar nichts bemerken.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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