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Informationen für Unternehmer
BFH gegen Verwaltungspraxis: Umsatzsteuerliche Behandlung der Herstellung von Erschließungsanlagen
Haben Sie sich als Unternehmer gegenüber einer Gemeinde und zudem in privatrechtlichen Verträgen auch gegenüber den Grundstückseigentümern verpflichtet, Erschließungsanlagen auf öffentlichen Flächen der Gemeinde gegen Entgelt herzustellen? Dann erbringen Sie als Unternehmer ausschließlich gegenüber der Gemeinde eine entgeltliche Werklieferung. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden und somit der bisherigen Verwaltungspraxis widersprochen. Nach Auffassung des BFH liegt keine sonstige Leistung gegenüber den Eigentümern der im Erschließungsgebiet gelegenen Grundstücke vor. Vielmehr sind die Zahlungen der Eigentümer an Sie als leistenden Unternehmer, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erschließung stehen, Entgelte von Seiten Dritter, die ebenfalls zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage zählen.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |