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Kapitalbeteiligungsverkauf: Einprozentige Besteuerungsschwelle ist verfassungsgemäß
Sind Sie an einer Kapitalgesellschaft beteiligt? Dann dürfte Ihnen bekannt sein, dass Sie den Erlös aus einem etwaigen Anteilsverkauf als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern müssen, sofern sich die Beteiligung in Ihrem Privatvermögen befindet und "wesentlich" ist. Wesentlich ist die Beteiligung dann, wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt waren.
Diese Wesentlichkeitsschwelle hat der Gesetzgeber im Laufe der Jahre immer weiter abgesenkt, so dass immer mehr Anteilsveräußerungen zu gewerblichen Einkünften führten. Zum 01.01.1999 wurde der Grenzbetrag zunächst von 25% auf 10% gesenkt und zum 01.01.2002 schließlich auf 1 %.
Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass die 1-%-Grenze verfassungsgemäß ist. Die Richter erklärten, dass es eine politisch motivierte Entscheidung ist, Gewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen zu besteuern. Indem der Gesetzgeber eine Schwelle von nur 1% in das Gesetz einfügte, wollte - und durfte - er insbesondere Steuerumgehungen verhindern.
Hinweis: Wollen Sie mit einer Klage gegen die einprozentige Besteuerungsschwelle vorgehen, haben Sie nach dieser Entscheidung wenig Aussicht auf Erfolg.
Information für: | Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Einkommensteuer |