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Elektronische Dienstleistungen: Den Wohnsitz des Empfängers sicher feststellen
Zum 01.01.2015 haben sich unter anderem bei den Dienstleistungen, die auf elektronischem Weg an Privatkunden im EU-Ausland erbracht werden, einschneidende Änderungen ergeben. Wie wir Ihnen bereits berichtet haben, konnten diese Dienstleistungen früher am Sitz des leistenden Unternehmers versteuert werden. Nunmehr ist aber der Wohnsitz des Endverbrauchers entscheidend.
Sind Sie als Unternehmer von dieser Neuerung betroffen, haben Sie sich bei der praktischen Umsetzung sicher auch schon gefragt, wie Sie feststellen können, wo der Empfänger Ihrer Leistung seinen Wohnsitz hat. Zur Klärung dieser Frage können Sie verschiedene Beweismittel heranziehen. Dazu zählen
- die Rechnungsanschrift des Leistungsempfängers,
- die Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse) des vom Empfänger verwendeten Geräts oder jedes Verfahren der Geolokalisierung,
- Bankangaben wie der Ort, an dem das bei der Zahlung verwendete Konto geführt wird, oder die der Bank vorliegende Rechnungsanschrift des Leistungsempfängers,
- der Mobilfunk-Ländercode (MCC) der Internationalen Mobilfunk-Teilnehmerkennung (IMSI), der auf der SIM-Karte des Empfängers gespeichert ist,
- der Ort des Festnetzanschlusses, über den die Dienstleistung an den Empfänger erbracht wird, sowie
- sonstige für die Leistungserbringung wirtschaftlich wichtige Informationen.
Diese Liste ist nicht abschließend; es handelt sich lediglich um mögliche Beweismittel. Weisen Sie als leistender Unternehmer aber mit zwei der genannten Indizien den Wohnsitz des Empfängers nach, sind Sie auf der "sicheren Seite".
Hinweis: Für Mobilfunk- und Pay-TV-Anbieter gelten weitere Sonderregelungen.
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