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Rechnungssprache: Darf bei grenzüberschreitenden Geschäften nicht vorgeschrieben werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich darüber entschieden, ob eine belgische Gesetzesvorschrift zur Rechnungserstellung im Einklang mit dem europäischen Recht steht. In Belgien gibt es nämlich eine Regelung, nach der Unternehmer mit Sitz im niederländischen Sprachgebiet des Königreichs ihre Rechnungen auf Niederländisch ausstellen müssen. Dies gilt auch für solche Rechnungen, die internationale und damit grenzüberschreitende Geschäfte betreffen.

In dem Streitfall hatte ein im niederländischen Sprachgebiet ansässiges belgisches Unternehmen einen Vertrag mit einem italienischen Unternehmen abgeschlossen. Das belgische Unternehmen hatte Zahlungsforderungen gegen den italienischen Vertragspartner in Höhe von 230.000 EUR. Es stellte mehrere Rechnungen aus, die im Wesentlichen einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Italienisch abgefasst waren. Der Vertragspartner berief sich allerdings auf die belgische Regelung, nach der solche Rechnungen nichtig seien, wenn sie nicht in belgischer Sprache abgefasst sind.

Der EuGH hat nun aber entschieden, dass diese Regelung gegen EU-Recht verstößt. Zumindest bei grenzüberschreitenden Geschäften muss es möglich sein, Rechnungen auch in einer anderen Sprache zu erstellen.

Hinweis: Die deutsche Finanzverwaltung lässt Rechnungen übrigens auch in anderen Sprachen zu. 

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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