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Kapitaleinnahmen: Dürfen Zinsen auf Steuererstattungen besteuert werden?

Auf Steuererstattungen zahlt das Finanzamt jährlich 6 % Zinsen, wenn die Zahlung 15 Monate oder später nach Ablauf desjenigen Jahres erfolgt, in dem die Steuer entstanden ist. Für die Einkommensteuer 2011 bedeutet das, dass die Verzinsung ab dem 01.04.2013 beginnt, sollte bis dahin keine Rückzahlung erfolgt sein.

Zwar hatte der Bundesfinanzhof (BFH) 2010 entschieden, dass Erstattungszinsen generell nicht mehr zu berücksichtigen sind, weil auf der anderen Seite auch Nachzahlungszinsen nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden dürfen. Allerdings wurde dieses Urteil durch das Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend wieder ausgehebelt: Im Erstattungsfall liegen weiterhin steuerpflichtige Kapitaleinnahmen vor, obwohl Nachzahlungen immer noch nicht steuermindernd berücksichtigt werden dürfen.

Nun hat das Finanzgericht Münster (FG) ernstliche Zweifel an der gesetzlich angeordneten Besteuerung der Erstattungszinsen geäußert. Die Richter monierten, dass der Gesetzgeber nicht - entsprechend der BFH-Rechtsprechung - den Steuerabzug von Nachzahlungszinsen als Gegenpart eingeführt hat. Das FG hat zudem klargestellt, dass Zinsen auf Steuererstattungen nicht einmal dann steuerbar sind, wenn sie in Zeiträumen angefallen sind, in denen Nachzahlungszinsen noch als Sonderausgaben abziehbar waren.

Hinweis: Mit Blick auf die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit hat das FG die Revision zugelassen. Außerdem sind wegen vergleichbarer Rechtsfragen bereits diverse Revisionsverfahren anhängig, so dass ein eingelegter Einspruch bis zur endgültigen Entscheidung ruhen kann. Die einseitige Steuerpflicht für Erstattungszinsen könnte nämlich verfassungswidrig sein, weil sie gegen das Leistungsprinzip verstößt.

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zum Thema: Einkommensteuer

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