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Gewerbesteuermessbetrag: Verluste des Ehepartners können Anrechnung verhindern
Nach einer Ermäßigungsvorschrift im Einkommensteuergesetz können Gewerbetreibende das 3,8fache des Gewerbesteuermessbetrags auf ihre Einkommensteuerlast anrechnen lassen, um eine Doppelbesteuerung der gewerblichen Einkünfte mit Gewerbe- und Einkommensteuer weitgehend zu vermeiden. Diese Steuerermäßigung können sie auf der Anlage G zur Einkommensteuererklärung beantragen.
Das Gesetz gewährt den Steuerbonus allerdings nicht unbegrenzt, sondern nur bis zu einem gewissen Ermäßigungshöchstbetrag. Die Obergrenze bildet dabei die tarifliche Einkommensteuer, die anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Bei zusammenveranlagten Ehegatten kann es an dieser Stelle problematisch werden: Verfügt nämlich
- ein Ehepartner über positive gewerbliche Einkünfte (und einen anrechenbaren Gewerbesteuermessbetrag) und
- der andere Ehepartner über höhere negative gewerbliche Einkünfte,
kann es zu einem nachteiligen "horizontalen Verlustausgleich" kommen. Das heißt: Die positiven Einkünfte des einen Partners werden zunächst mit den negativen Einkünften des anderen verrechnet und übrig bleiben negative gewerbliche Einkünfte. Da auf einen solchen Verlust im Ergebnis keine anteilige tarifliche Einkommensteuer entfallen kann, liegt der Ermäßigungshöchstbetrag bei 0 EUR, so dass die Anrechnung des Gewerbesteuermessbetrags komplett ausscheidet.
In einem Fall aus dem Jahr 2004 hat der Bundesfinanzhof kürzlich erklärt, dass die horizontale Verlustverrechnung bei Ehegatten rechtmäßig ist, so dass gleichgerichtete Klagebemühungen wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Hinweis: Für die neue Rechtslage ab 2008 gehen die Fachleute davon aus, dass es weiterhin einen horizontalen Verlustausgleich geben muss. Das Bundesfinanzministerium nimmt allerdings einen für Steuerzahler günstigeren Standpunkt ein und hat sich ausdrücklich gegen diese Beschränkung ausgesprochen, so dass die Finanzämter nach neuem Recht keine ehegattenübergreifende Verrechnung mehr vornehmen.
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zum Thema: | Einkommensteuer |