Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für alle

Krankheits- und Pflegekosten: Ist die zumutbare Eigenbelastung verfassungsgemäß?

Krankheits- und Pflegekosten - wie etwa die ehemalige Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Arznei- und Hilfsmitteln oder zum Zahnersatz - werden nicht vollständig steuermindernd berücksichtigt. Die sogenannte zumutbare Eigenbelastung, deren Höhe sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet, muss aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Erst die Kosten, die die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, können die Steuer mindern. Da Krankheitskosten ihrer Ansicht nach als zwangsläufige Aufwendungen in tatsächlicher Höhe abziehbar sein müssten, erheben immer mehr Steuerzahler Einspruch gegen diese Regelung.

Mehrere Finanzgerichte haben bereits entschieden, dass der Ansatz der zumutbaren Eigenbelastung verfassungsgemäß ist, und haben deshalb auch keine Revision zugelassen. Doch sind gegen diese Urteile auch schon wieder Nichtzulassungsbeschwerden beim Bundesfinanzhof anhängig. Zwar liegen die Voraussetzungen einer Zwangsruhe von Einsprüchen damit noch nicht vor. Dennoch hat die Finanzverwaltung ihre Beamten nun angewiesen, die Einsprüche ruhen zu lassen - zumal zu dieser Frage noch weitere Verfahren anhängig sind. Diese Problematik zieht die Finanzverwaltung also für eine Allgemeinverfügung in Betracht. Das ist eine sogenannte konkret-generelle Regelung, die einen bestimmten Einzelfall für eine unbestimmte Anzahl von Adressaten regelt.

Da eine solche Allgemeinverfügung einen Einspruch aber nur bezüglich desjenigen Streitpunkts erledigt, auf den sie sich konkret bezieht, fällen die Finanzbeamten jetzt schon Teileinspruchsentscheidungen über die übrigen Streitpunkte. Hinsichtlich der Frage, ob der Abzug der zumutbaren Eigenbelastung bei den Krankheits- und Pflegekosten verfassungsgemäß ist, bleiben die teilentschiedenen Einsprüche aber bis zur höchstrichterlichen Entscheidung offen.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.