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Auslandsdienst- und Auslandsgeschäftsreisen: Neue Pauschbeträge für steuerfreie Erstattung
Die Finanzverwaltung hat die ab 2009 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich oder betrieblich veranlasste Auslandsreisen bekanntgegeben. Sie können über den Internetauftritt des Bundesfinanzministeriums unter der Adresse www.bundesfinanzministerium.de abgerufen werden. Diese Beträge sind maßgebend für die steuerfreie Erstattung bzw. den Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern, die Dienstreisen in das Ausland durchführen. Sie gelten auch für den Betriebsausgabenabzug von Unternehmern bei Geschäftsreisen in das Ausland.
Hinweis: Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten im Ausland sind nur noch für die Fälle von Bedeutung, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Kosten steuerfrei erstattet. Für den Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. Letzteres gilt auch für den Betriebsausgabenabzug bei Auslandsgeschäftsreisen eines Unternehmers.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |