Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für alle

Jahressteuergesetz 2024: Mobilitätsbudget gestrichen, umfassende Steueranpassungen beschlossen Elektromobilität: Neue Steuervorteile sollen E-Firmenwagen attraktiver machen Getrenntlebende Eltern: Wer Kinderbetreuungskosten und den Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag absetzen darf Kein Datenschutzverstoß: Finanzamt darf Mietverträge vom Vermieter ohne Zustimmung der Mieter anfordern Bevollmächtigter widerruft Vollmacht: Wann Steuerbescheide trotzdem wirksam bekanntgegeben sind Zustellung von Gerichtspost: Postbote muss auch an Samstagen zunächst an Kanzleiräumen klingeln Rentner und Pensionäre aufgepasst: Vereinfachte Einkommensteuererklärungen werden in vier Bundesländern akzeptiert Statistik Steuerstraftaten: Steuerfahndung erledigte bundesweit 34.600 Fälle Schwarze Auslandskonten: Steuerstrafverfahren gegen Geheimagenten ausgesetzt Prozesskosten: Wann sind Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig? Außergewöhnliche Belastung: Können Aufwendungen für eine Adoption steuerlich berücksichtigt werden? Verwaltungsakt: Bekanntgabe bei mehreren Empfangsbevollmächtigten Verspätungszuschlag: Kann auch bei Erstattungen ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden? Sonderausgaben oder Werbungskosten: Welche Versicherungsbeiträge die Steuerlast senken können Kirchensteuer: In welchen Fällen sich die (Gesamt-)Steuerlast senken lässt Hinweis für Alleinerziehende: Wann eine neue Liebe den Entlastungsbetrag entfallen lässt Hundesteuer 2023: Städte und Gemeinden verzeichnen Rekordeinnahmen

Jahressteuergesetz 2024: Mobilitätsbudget gestrichen, umfassende Steueranpassungen beschlossen

Der Bundestag hat am 18.10.2024 das Jahressteuergesetz 2024 nach Änderungen beschlossen. Unter den anfänglich vorgesehenen Regelungen war auch ein Mobilitätsbudget für Arbeitnehmer, das nun jedoch gestrichen wurde. Ein anderes zentrales Thema war die Umsatzsteuerregelung für Bildungseinrichtungen und Vereinssport. Entgegen den ursprünglichen Plänen entfällt die Umsatzsteuerbefreiung für den Vereinssport, während sie für private Bildungseinrichtungen bleibt. Ansonsten bringt das Gesetz zahlreiche steuerliche Anpassungen, die verschiedene Branchen entlasten sollen.

Zur Förderung der Energiewende gelten künftig für Stromspeicher dieselben steuerlichen Rahmenbedingungen wie für Windkraft- und Solaranlagen, was die Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen beteiligt. Zudem erleichtert das Gesetz die steuerliche Förderung der Kinderbetreuung. Ab 2025 können 80 % der Betreuungskosten für Kinder bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 EUR als Sonderausgaben abgesetzt werden. Auch dürfen künftig Verluste aus Termingeschäften mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.

Kleinunternehmer profitieren ab 2025 von höheren Umsatzsteuerfreigrenzen. Die neue Obergrenze liegt bei 25.000 EUR im Vorjahr und 100.000 EUR im laufenden Jahr. Außerdem wurde ein ermäßigter Steuersatz für Kunst eingeführt, was kulturelle Einrichtungen entlasten dürfte. Darüber hinaus wartet das Gesetz mit steuerlichen Erleichterungen für Haus- und Hobbybrauer, einer steuerbegünstigten Wohnraumvermietung an Bedürftige und einer Senkung des Durchschnittssatzes für Land- und Forstwirte (ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes auf 8,4 % und ab dem 01.01.2025 auf 7,8 %) auf.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.