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Gesetzesänderung: Sieben Neuregelungen stehen an

Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beinhaltet sieben steuerrechtliche Neuregelungen und neue Vorschriften zur Beitreibung von Steuerschulden in der EU. Die geplanten Änderungen, die sich für Sie als Privatbürger, Arbeitgeber oder Unternehmer praktisch auswirken, haben wir nachfolgend zusammengestellt.

  1. Die sogenannte Sanierungsklausel, durch die der Verlust einer GmbH beim Erwerber nicht untergeht, wird rückwirkend ab ihrer Einführung in 2008 wieder aufgehoben. Damit wird eine Entscheidung der Europäischen Kommission umgesetzt, nach der diese Vorschrift den Wettbewerb im Binnenmarkt unzulässig verzerrt. Deutschland ist daher verpflichtet, gewährte Steuervorteile zurückzufordern und für die Aufhebung der Vorschrift zu sorgen. Dies erfolgt nun für die Veranlagungszeiträume 2008 bis 2010; die Bundesregierung wird aber eine Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) erheben. Sollte dieser stattgegeben werden, könnte die Sanierungsklausel für 2008 bis 2010 wieder Anwendung finden, bis dahin ist sie aber wirkungslos.
  2. Es wird ein Antragsrecht für beschränkt steuerpflichtige Erben und Beschenkte aus einem anderen EU- oder EWR-Staat eingeführt. Diese können den Vermögensanfall wie bei einer unbeschränkten Steuerpflicht behandeln lassen und statt nur 2.000 EUR deutlich höhere Freibeträge - je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 20.000 EUR und 500.000 EUR - in Anspruch nehmen.
  3. An die Stelle der althergebrachten Lohnsteuerkarte tritt nunmehr die Erhebung der Steuer mit Hilfe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Im Zuge der Umstellung ist eine Vielzahl technischer und gesetzgeberischer Schritte zu vollziehen. Mit einem umfassenden Regelungspaket werden die lohnsteuerlichen Verfahrensvorschriften an die neue Methode angepasst, welche ab 2012 flächendeckend angewandt werden soll.
  4. Der Katalog der Freiwilligendienste wird um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst erweitert. Damit können Kinder im Rahmen des Familienleistungsausgleichs bei den Eltern über Steuerfreibeträge berücksichtigt werden. Die entsprechende Änderung erfolgt auch im Bundeskindergeldgesetz.
  5. Damit beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern nicht in ungerechtfertigter Weise Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug gewährt werden, wird die Inanspruchnahme deutlich begrenzt.
  6. Bei der Ermittlung der Preise von Grundstücken für die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Sachwertverfahren werden die Bewertungsregelungen überarbeitet und aktualisiert. Insbesondere werden die Baupreisindizes an die aktuelle Entwicklung angepasst.
  7. Ein neues EU-Beitreibungsgesetz regelt die Einzelheiten der Amtshilfe zwischen Deutschland und den anderen EU-Ländern zur Geltendmachung von Forderungen, die in den Mitgliedstaaten entstanden sind, bezüglich sämtlicher Steuern und Abgaben. Aus Gründen der Effizienz wird es möglich, dass Finanzbeamte aus einem Mitgliedstaat behördlichen Ermittlungen in einem anderen Mitgliedstaat beiwohnen oder an diesen teilnehmen.

 

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zum Thema: übrige Steuerarten

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