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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Anscheinsbeweis: Nachweis der tatsächlichen Privatnutzung von Dienstwagen

Wird Ihnen vom Arbeitgeber ein Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen, müssen Sie den geldwerten Vorteil versteuern. Die private Nutzung eines Dienstwagens können Sie entweder durch Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ermitteln oder pauschal mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung ansetzen. Zusätzlich müssen Sie die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als geldwerten Vorteil versteuern. Den Zuschlag für die Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können Sie entweder auch durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ermitteln oder er ist pauschal für jeden Kalendermonat mit 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen.

Benutzen Sie den vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen nur für eine Teilstrecke, weil Sie regelmäßig die andere Teilstrecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen, brauchen Sie den geldwerten Vorteil nur für die tatsächlich mit dem Dienstwagen zurückgelegten Fahrtstrecken zu ermitteln. Dadurch, dass Sie eine Jahres-Bahnfahrkarte vorlegen, die auf Ihren Namen ausgestellt ist, können Sie den Anscheinsbeweis für die private Nutzung entkräften.

Hinweis: Die Finanzverwaltung hat auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) mit einem Nichtanwendungserlass reagiert, akzeptiert die Grundsätze aus den aktuellen BFH-Urteilen allerdings derzeit aus Billigkeitsgründen.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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