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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Incentivereisen: Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil für Arbeitnehmer und Begleitperson

Spendieren Sie als Arbeitgeber besonders erfolgreichen Mitarbeitern eine Reise, fällt hierauf Lohnsteuer an. Sofern der Arbeitnehmer einen Partner mitnehmen darf, wird ihm der geldwerte Vorteil des Begleiters als Arbeitslohn zugerechnet. Begründung des Finanzamts: Steuerpflichtig ist jeder geldwerte Vorteil, der durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist und im weitesten Sinne als Gegenleistung für die Arbeitsleistung anzusehen ist. Eine Ausnahme hiervon gilt nur, wenn die Teilnahme wie etwa bei einer Fachtagung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt.

Diese Ausnahmeregelung wollte ein Betrieb in einem jetzt entschiedenen Urteilsfall geltend machen und honorierte besondere Leistungen seiner Verkaufsberater mit Reisen inklusive Unterkunft, Verpflegung, kostenlosen Veranstaltungen und Taschengeld. Diese Belohnung erfolgte aber nur, um Umsatz und Gewinn des Betriebs zu steigern, so die Begründung.

Dem folgte das Finanzgericht jedoch nicht. Vielmehr handele es sich bei diesem geldwerten Vorteil um Arbeitslohn, der durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst und als Gegenleistung für die Arbeitsleistung "Verkaufserfolg" anzusehen sei. Das gelte auch für die an den Reisen teilnehmenden Begleitpersonen. Die Möglichkeit der Mitnahme weiterer Personen sei als Zuwendung einer weiteren Reise an den Verkaufsberater zu qualifizieren. Aus dieser Konstellation könne noch kein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse gefolgert werden kann, so die Richter.

Nach Art und Durchführung der Reisen handelte es sich nicht um Schulungsveranstaltungen oder Fachtagungen, sondern reine Vergnügungs- und Erholungsreisen sowie touristische Events ohne fachlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Steuerpflichtig sind hier die Kosten, die der Arbeitgeber für die Reise aufgewendet hat.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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