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Steuerklassenwahl für 2014: Lebenspartner sind komplett mit Ehegatten gleichgestellt

Die lohn- und einkommensteuerlichen Vergünstigungen, die für Ehegatten und Ehen gelten, können mittlerweile auch bei Lebenspartnern und Lebenspartnerschaften angewandt werden. Eingetragene Lebenspartner können somit insbesondere den Splittingtarif sowie die Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV beanspruchen; auch das Faktorverfahren steht ihnen neuerdings offen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat diesen gesetzlichen Wandel nun erstmalig in seinem alljährlich erscheinenden "Merkblatt zur Steuerklassenwahl" berücksichtigt. Die Ausführungen beziehen sich auf das Jahr 2014 und gelten für Ehegatten und Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind. Hervorzuheben sind folgende Aspekte:

  • Die Steuerklassenkombination III/V führt zu einem optimalen Lohnsteuereinbehalt, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte bzw. Lebenspartner etwa 60 % und der in Steuerklasse V eingestufte Partner etwa 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielen. Bei dieser Steuerklassenkombination ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung aber generell verpflichtend.
  • Ein Steuerklassenwechsel kann sich auf die Höhe von Entgelt- bzw. Lohnersatzleistungen auswirken (z.B. Arbeitslosengeld I, Elterngeld). Daher empfiehlt das BMF, sich vor einem Wechsel beim zuständigen Sozialleistungsträger bzw. Arbeitgeber über die Folgen zu informieren.
  • Wer seine Steuerklasse wechseln bzw. das Faktorverfahren wählen will, muss sich an sein aktuelles Wohnsitzfinanzamt wenden.
  • Sofern Ehegatten bzw. Lebenspartner keinen anderweitigen Antrag stellen, gilt die im Jahr 2013 festgelegte Steuerklasse in 2014 weiter.
  • Ein Steuerklassenwechsel bzw. die Anwendung des Faktorverfahrens kann in 2014 in aller Regel nur einmal (spätestens zum 30.11.2014) beantragt werden. Ein zweiter Wechsel ist aber möglich, zum Beispiel wenn der Partner im Laufe des Jahres 2014 keinen Arbeitslohn mehr bezieht oder verstirbt.
  • Ehegatten bzw. Lebenspartner können auch das Faktorverfahren beantragen, bei dem das Finanzamt die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem steuermindernden Multiplikator (sog. Faktor) erteilt.

Hinweis: Das Merkblatt des BMF enthält zudem Tabellen mit gestaffelten Arbeitslöhnen, aus denen Ehegatten und Lebenspartner die für sich günstigste Steuerklassenkombination ablesen können.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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