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Umsatzsteuerfreiheit: FG versagt Steuerfreiheit eines Berufsbetreuers
Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat entschieden, dass Berufsbetreuer mit ihren Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen. Der Kläger im Urteilsverfahren erbrachte Dienstleistungen als Betreuer und erklärte in seinen monatlichen Voranmeldungen steuerfreie Leistungen. Nach Auffassung des FG kommt eine Steuerbefreiung jedoch nicht in Betracht.
Zurzeit diskutieren unter anderem die Berufsverbände der Betreuer, dass eine Steuerbefreiung nach den Vorschriften des Europäischen Umsatzsteuerrechts in Betracht kommen kann. Das FG hat sich dieser Meinung leider nicht angeschlossen. Mit seiner Entscheidung, die allerdings noch nicht abschließend ist, hat es aber schon eine Tendenz zu erkennen gegeben. Bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs besteht also noch Hoffnung für Berufsbetreuer und andere Personen, die Betreuungsleistungen erbringen. Vielleicht wird auch der Europäische Gerichtshof über die Frage urteilen müssen.
Bei der Gewerbesteuer hat der Bundesfinanzhof bereits entschieden, dass keine Steuerpflicht für Berufsbetreuer besteht.
Hinweis: Erbringen Sie solche Betreuungsleistungen, stellen wir die entsprechenden Anträge bzw. legen die Einsprüche gegenüber der Finanzverwaltung für Sie ein.
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zum Thema: | Umsatzsteuer |