Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF

Veräußerungskosten: Rechtsberatungskosten als Anschaffungskosten abziehbar

Sind Sie zu mindestens 1 % am Kapital einer Kapitalgesellschaft beteiligt, gehört der Gewinn aus einer Veräußerung Ihres Anteils zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich durch Abzug der Veräußerungs- und Anschaffungskosten der Anteile vom Veräußerungserlös.

Rechtsberatungskosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der gescheiterten Einbringung einer GmbH in eine AG entstanden sind und die sich daher steuerlich zunächst nicht ausgewirkt haben, können bei der Gewinnermittlung aus einer späteren Veräußerung Ihrer GmbH-Anteile als Anschaffungskosten vom Veräußerungserlös abgezogen werden. Nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg sind Rechts- und Beratungskosten zwar keine Anschaffungskosten im engeren Sinne. Im Zusammenhang mit Anteilsveräußerungen sei der Begriff der Anschaffungskosten jedoch weit auszulegen und umfasse alle durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Aufwendungen, die nicht als Werbungs- oder Veräußerungskosten abgezogen werden können.

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.