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Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF
GmbH-Beteiligung: Kein Auflösungsverlust bei freiwilliger Übernahme von Verbindlichkeiten
Sind Sie als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt, die aufgelöst wird, können Sie den Auflösungsverlust - also die Differenz zwischen dem Ihnen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögen der GmbH und Ihren Anschaffungskosten - bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Zu Ihren Anschaffungskosten gehören dabei nicht nur die ursprünglichen Anschaffungskosten für die GmbH-Anteile, sondern gegebenenfalls auch eigenkapitalersetzende Darlehen oder Bürgschaftsinanspruchnahmen.
Das Finanzgericht Niedersachsen hat klargestellt, dass eine Übernahme von Restverbindlichkeiten der GmbH ohne rechtliche Verpflichtung nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und folglich nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten Ihrer Beteiligung und damit nicht zur Erhöhung des Auflösungsverlusts führt. Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis wäre nur dann gegeben, wenn die Aufwendungen auch der geschäftlichen Reputation oder Verwirklichung weiterer geschäftlicher Unternehmungen der GmbH dienen würden. Da die Übernahme der Schulden damit privat veranlasst ist, können Sie weder die Schuldzinsen noch die Tilgungsleistungen steuermindernd geltend machen. Beim Bundesfinanzhof ist allerdings noch ein Revisionsverfahren gegen diese Entscheidung anhängig.
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zum Thema: | Einkommensteuer |