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Pensionsanwartschaft: Welche steuerlichen Konsequenzen hat ein Verzicht?
In Zeiten der wirtschaftlichen Krise können Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gezwungen sein, auf eine Pensionszusage Ihrer GmbH ganz oder teilweise zu verzichten. Die Finanzverwaltung hat die steuerlichen Konsequenzen eines solchen Vorgangs aufgezeigt:
- Die GmbH muss die gebildete Pensionsrückstellung in ihrer Steuerbilanz erfolgswirksam auflösen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist ein Verzicht auf die Pensionszusage in der Regel durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, weil ein Nichtgesellschafter der Gesellschaft einen solchen Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte. Dies hat zur Folge, dass eine sogenannte verdeckte Einlage des Gesellschafters in seine GmbH vorliegt, was wiederum bewirkt, dass der steuerliche Gewinn der GmbH entsprechend gekürzt wird, so dass sich bei der GmbH nur dann eine steuerliche Belastung aus dem Verzicht ergibt, wenn die Werte der passivierten Pensionsverpflichtung und des Pensionsanspruchs im Zeitpunkt des Verzichts nicht identisch sind.
- Beim Gesellschafter liegt in Höhe der verdeckten Einlage ein Zufluss von lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn vor. Gleichzeitig erhöhen sich seine Anschaffungskosten für die GmbH-Beteiligung, was sich allerdings erst dann steuermindernd auswirkt, wenn die Beteiligung verkauft oder die GmbH liquidiert wird.
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