Aktuelles
Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.
Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF
Ertragsteuerliche Organschaft: Wie muss Verlustübernahmeklausel formuliert werden?
Um eine körperschaftsteuerliche (und auch gewerbesteuerliche) Organschaft einzurichten, sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Neben der finanziellen Eingliederung ist insbesondere auf den wirksamen (z.B. im Handelsregister eingetragenen) Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zu achten. Dabei gilt es unter anderem, den strengen Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht zu werden.
Ist die Organgesellschaft (das heißt die abhängige Tochtergesellschaft) keine Aktiengesellschaft, sondern beispielsweise eine GmbH, gelten trotzdem einige Regelungen des Aktiengesetzes, so auch die zur Verlustübernahme. An die Formulierung einer Verlustübernahmeklausel stellte die Finanzverwaltung jedoch bislang übertriebene Anforderungen.
Leider sind in der Praxis völlig unterschiedliche Klauseln zu finden - einerseits wird die maßgebliche Verlustübernahmeklausel des § 302 AktG wortwörtlich wiederholt, andererseits wird lediglich ein entsprechender Verweis aufgenommen. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt endlich für Klarheit gesorgt. Die Formulierung "§ 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit für anwendbar erklärt." wird danach sowohl von der Finanzverwaltung als auch von den Gerichten akzeptiert.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Körperschaftsteuer |