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Einspruch gegen Steuerbescheid: Umwandlung einer GmbH in eine Partnerschaftsgesellschaft

Nach einer statistischen Auswertung des Bundes der Steuerzahler sind etwa 30 % aller Steuerbescheide inhaltlich falsch. Sowohl natürliche Personen als auch Kapitalgesellschaften haben die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Einspruch gegen einen Steuerbescheid zu erheben.

Allerdings sind hierbei einige grundlegende Dinge zu beachten. Insbesondere muss der Einspruchserheber beschwert sein. Das heißt, die falsche Steuerfestsetzung muss ihn belasten.

Beispiel: Eine inländische GmbH hat im Jahr 2013 einen Verlust in Höhe von 3.200 EUR erlitten. Beim Erlass des Steuerbescheids unterlief dem Finanzamt jedoch ein Zahlendreher. So ist sowohl in dem Körperschaft- als auch in dem Verlustfeststellungsbescheid ein Defizit von 2.300 EUR ausgewiesen.

Lösung: Ein Einspruch gegen den Körperschaftsteuerbescheid wird keinen Erfolg haben, da die Körperschaftsteuer nach wie vor 0 EUR betragen würde. Allerdings ist die GmbH bei der Verlustfeststellung beschwert, da sie aufgrund des Fehlers in einem zukünftigen Jahr statt 3.200 EUR nur 2.300 EUR als Verlustvortrag verrechnen könnte; ein gegen die Verlustfeststellung gerichteter Bescheid hätte also Aussicht auf Erfolg.

Bei einem kürzlich vor dem Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall wurde eine GmbH in eine Partnerschaftsgesellschaft (sogenannte Freiberufler-GbR) umgewandelt. In der Schlussbilanz der GmbH war nach Ansicht der Partnerschaftsgesellschaft ein Fehler enthalten. Also legte sie - als Rechtsnachfolger der GmbH - gegen den Körperschaftsteuerbescheid Einspruch ein, mit dem sie einen höheren Verlust erwirken wollte.

Der BFH lehnte die Wirksamkeit des Einspruchs allerdings ab, da die Körperschaftsteuer bereits mit 0 EUR festgesetzt worden ist.

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zum Thema: Körperschaftsteuer

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