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Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF

Steuerliches Einlagekonto: Vermeidung einer Einlagenrückgewähr durch verspätete Bescheinigung

Ein steuerliches Einlagekonto ist ein fingiertes Konto, auf dem alle Einlagen der Gesellschafter einer GmbH festgehalten werden. Per Ausschüttung zurückgewährte Mittel aus diesem Konto sind beim Gesellschafter nicht steuerpflichtig, sondern mit den Anschaffungskosten der Beteiligung zu verrechnen.

Damit ein Gesellschafter (z.B. ein Aktionär) weiß, in welcher Höhe eine Dividende aus diesem Konto finanziert wurde, muss dies auf der Steuerbescheinigung zur Ausschüttung entsprechend vermerkt sein.

Wird der Vermerk bei der Erstellung der Steuerbescheinigung vergessen oder wird diese gar zu spät erstellt, bestraft das Körperschaftsteuergesetz den Ausschüttungsempfänger mit einer Steuerpflicht der Dividende. Um eine Verspätung zu vermeiden, muss die Bescheinigung vor dem Erlass des Körperschaftsteuer- und Feststellungsbescheids durch das Finanzamt erstellt werden.

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat festgestellt, dies gelte selbst dann, wenn der Feststellungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.

Hinweis: Achten Sie bei Ausschüttungen darauf, dass die Steuerbescheinigungen zeitnah ausgestellt und an die Empfänger übergeben werden.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Körperschaftsteuer

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