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Informationen für Hausbesitzer
Vermietungseinkünfte: Einkünfteerzielungsabsicht muss für jede Immobilie gesondert geprüft werden
Sind Sie Eigentümer mehrerer Vermietungsobjekte? Vermieten Sie neben bebauten auch unbebaute Grundstücke? Mit deren Vermietung erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn Sie die Absicht haben, hieraus auf Dauer ein positives Ergebnis zu erzielen.
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die Vermietungstätigkeit stets objektbezogen geprüft werden muss. Vermieten Sie mehrere Objekte, muss also jede Tätigkeit für sich beurteilt werden. Dies gilt auch in dem Fall, wenn mehrere Immobilien aufgrund eines einheitlichen Mietvertrags zusammen zur Nutzung überlassen werden.
Hinweis: Die Einkünfteerzielungsabsicht wird von Finanzverwaltung und Rechtsprechung bei bebauten Grundstücken dann unterstellt, wenn es sich um eine dauerhafte Vermietung handelt. In seinem Urteil betonte der BFH, dass dies nicht bei der Vermietung unbebauter Grundstücke gilt.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |