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Informationen für Hausbesitzer
Zeitlich begrenzte Vermietungstätigkeit: Positive Totalüberschussprognose ist notwendig
Vermieten Sie - allein oder gemeinschaftlich mit anderen - Grundbesitz, geht die Finanzverwaltung davon aus, dass Sie auf Dauer positive Einkünfte erwirtschaften wollen, wenn es sich um eine dauerhafte Vermietung handelt. Ist aber aus einem Mietvertrag, den eine GbR mit dem Mieter geschlossen hat, ersichtlich, dass von einer beispielsweise auf elf Jahre befristeten Vermietungstätigkeit auszugehen ist, sind die Werbungskostenüberschüsse nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur anzuerkennen, wenn eine Überschussprognose auf der Ebene der Gesellschaft einen positiven Totalüberschuss ergibt.
Hinweis: Die Prognoseberechnung kann in einem solchen Fall auch nicht - wie sonst allgemein üblich - auf einen 30-jährigen Prognosezeitraum bezogen werden, sondern nur auf den tatsächlich beabsichtigten Vermietungszeitraum von elf Jahren.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |