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Informationen für Hausbesitzer
Mieteinkünfte: Einnahme für Mobilfunkantenne ist steuerpflichtig
Wenn Sie einem Mobilfunkbetreiber Flächen zur Verfügung stellen, die als Antennenstandort genutzt werden, liegen steuerpflichtige Mieteinnahmen vor. Zu den Mieteinkünften gehören nämlich alle Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und somit auch der Platz für eine Mobilfunkantenne an oder auf einem Gebäude.
Daran ändert sich auch dann nichts, wenn von der betriebenen Anlage möglicherweise eine Gesundheitsgefährdung ausgeht, da dies nach Ansicht des Finanzgerichts des Saarlandes nicht die Wesensart der vertraglich vereinbarten Pachtzinszahlungen beeinflusst. Selbst bei einer erhöhten Miete wegen des Strahlungsrisikos handelt es sich nach Einschätzung der Richter nicht um steuerfreien Schadenersatz. Zudem stünden entsprechende Entschädigungszahlungen weniger dem Grundstückseigentümer selbst, sondern vielmehr den Nachbarn in Reichweite der Anlage zu.
Hinweis: Auch Pachtzinszahlungen für ein Grundstück zum Betrieb einer Tankstelle stellen nicht deshalb eine Schadenersatzzahlung dar, weil die Gefahr besteht, dass der Pächter möglicherweise das Grundstück verunreinigt.
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zum Thema: | Einkommensteuer |