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Informationen für Kapitalanleger
Finanzierungskosten für Lebensversicherungsbeiträge: BFH bestätigt Werbungskostenabzug bei Vermietungseinkünften!
Haben Sie zum Kauf einer oder verschiedener für Vermietungszwecke vorgesehener Immobilien Darlehen aufgenommen, deren Rückzahlung durch gleichzeitig abgeschlossene Kapitallebensversicherungen (mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren) erfolgt? Dann können Sie die Aufwendungen dafür als Werbungskosten bei Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuermindernd berücksichtigen.
In einem aktuellen Fall entschied der Bundesfinanzhof, dass Finanzierungskosten für Lebensversicherungsbeiträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden können, wenn die Kapitallebensversicherungen der Rückzahlung der Darlehen dienen. Seiner Auffassung nach ist die Finanzierung der Vermietungsobjekte über Kapitallebensversicherungen Bestandteil eines einheitlichen Gesamtkonzepts zur Finanzierung von Anschaffungskosten. Nehmen Sie Darlehen ausschließlich zur Finanzierung der Lebensversicherungsbeiträge auf, dienen diese der Darlehenstilgung, mit der die Anschaffungskosten der Immobilien letztlich finanziert werden. Sie können somit zwischen einer langfristigen Finanzierung allein über Darlehen und einer kürzeren Laufzeit unter Einsatz von Kapitallebensversicherungen wählen, ohne hierdurch steuerliche Nachteile hinnehmen zu müssen (Finanzierungsfreiheit).
Information für: | Kapitalanleger, Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |