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Informationen für Kapitalanleger

Kapitallebensversicherung: Berücksichtigung von Finanzierungskosten nur bis 2008

Haben Sie vor Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen und die Beitragszahlungen über einen Kredit geleistet? Dann konnten Ihre Finanzierungskosten nur dann als vorweggenommene Werbungskosten einkommensteuermindernd berücksichtigt werden, wenn Sie das Geld mit der Absicht angelegt haben, über die voraussichtliche Laufzeit einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften. Dabei stellt die bloße Erwartung einer künftig am Aktienmarkt zu erzielenden Rendite keinen konkreten, wirtschaftlich nachvollziehbaren Anhaltspunkt dar, der auf Dauer einen Gesamtüberschuss erwarten lässt. Eine solche Prognoserechnung ist angesichts der Unsicherheit der Aktienmärkte einfach nicht realistisch.

Dies gilt für alle Anlageprodukte, die mit Darlehen fremdfinanziert werden. Bei all diesen Produkten ist bei der Überschussprognose auf die objektiv zu erwartende Rendite abzustellen - und nicht auf die subjektive Vorstellung des Sparers. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist der Abzug der tatsächlichen Aufwendungen seit 2009 allerdings ausgeschlossen und nur noch der Werbungskostenpauschbetrag kann geltend gemacht werden.

Hinweis: Dennoch können Sie immer noch etwas absetzen: Die Kosten für den Abschluss einer Lebensversicherung - wie beispielsweise Vermittlungsgebühren - sind nämlich keine Werbungskosten, sondern Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb einer Kapitalanlage. Daher mindert die Provision für eine ab 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherung die später steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte. Denn sie wird zusammen mit der Summe der entrichteten Beiträge später berücksichtigt - entweder bei Fälligkeit, vorzeitiger Kündigung oder bei Veräußerung der Police. Dann gilt als steuerliche Bemessungsgrundlage die Differenz zwischen der erhaltenen Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge plus Vermittlungsgebühr und sonstige Kosten in Bezug auf den Vertragsabschluss. Die Summe der Beiträge erhöht sich also und der zum Zeitpunkt der Leistung aus der Police zu versteuernde Betrag verringert sich entsprechend.  

Information für: Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

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