Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Gemischtgenutzte Gebäude: Wann ist Vorsteuerabzug gerechtfertigt?

Wird ein Gegenstand sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Zwecke verwendet, liegt eine sogenannte gemischte Nutzung vor. Als Unternehmer können Sie Ihr Zuordnungsrecht ausüben, indem Sie den Gegenstand entweder insgesamt dem Unternehmen zuordnen, ihn in vollem Umfang im nichtunternehmerischen Bereich (Privatbereich) belassen oder ihn nur im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Nutzung in Ihr Unternehmen einbeziehen. Sie sollten die Zuordnungsentscheidung sorgfältig und nach Rücksprache mit Ihrem Steuerberater treffen. In den letzten Jahren sorgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in diesem Zusammenhang für großes Aufsehen. Als Unternehmer können Sie demgemäß bei teilweiser unternehmerischen Nutzung (mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen) und teilweiser Selbstnutzung des Gebäudes zu privaten Wohnzwecken das Gebäude komplett Ihrem Unternehmen zuordnen. Die Vorsteuern aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten können in vollem Umfang geltend gemacht werden. Als Ausgleich muss die Selbstnutzung des Gebäudes zu privaten Wohnzwecken als steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe versteuert werden.

In einem aktuellen Fall hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Grundstücksgemeinschaft, die ein Gebäude zu einem Teil steuerfrei an eine Arztpraxis vermietet und zum anderen Teil den Gemeinschaftern für private Wohnzwecke überlässt, keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Gebäudes hat.

Hinweis: Sie sollten in jedem Fall Ihre getroffene Zuordnungsentscheidung dem Finanzamt gegenüber eindeutig dokumentieren. Dies kann durch eine zeitnahe Abgabe der Umsatzsteuererklärung oder in anderer Weise erfolgen.

Information für: Unternehmer, Hausbesitzer
zum Thema: Umsatzsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.