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Informationen für Unternehmer
Reisegewerbetreibende: Neues Muster für Umsatzsteuerheft
Ein Unternehmer, der ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung oder außerhalb einer solchen von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Straßen oder an anderen öffentlichen Orten Umsätze ausführt oder Gegenstände erwirbt, ist verpflichtet, ein Steuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen.
Die Finanzverwaltung hat nun das Vordruckmuster für das Umsatzsteuerheft redaktionell angepasst. Umsatzsteuerhefte müssen damit ab sofort entsprechend dem neuen Muster hergestellt werden. Die bisherigen Vordrucke können jedoch aufgebraucht werden. Das Muster kann auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden (www.bundesfinanzministerium.de).
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |