Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Neues Bilanzrecht: Wichtige Änderungen im Überblick Verdeckte Sacheinlage: Geschäftswert muss dauerhaft und unentziehbar übertragen werden Familienpersonengesellschaften: Renditeanpassung für stille Gesellschafter Betriebsprüfung: Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar Veräußerungskosten: Rechtsberatungskosten als Anschaffungskosten abziehbar Betriebskostenversicherung: Beiträge sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar Liquidation einer Kapitalgesellschaft: Zeitpunkt der Verlustentstehung kann vor Auflösungsabschluss liegen Kursverluste an den Börsen: Abschreibung von betrieblichen Aktien möglich Betriebsvermögen eines Apothekers: Gewerbliche Einkünfte bei Vermietung an Arztpraxis Unverzinsliche Verbindlichkeiten: Abzinsungspflicht bei zunächst unverzinslichem Gesellschafterdarlehen Gewerblicher Grundstückshandel: Aktivitäten von Schwesterpersonengesellschaft unbeachtlich Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Bauvertrags maßgeblich! Vorsteuerabzug: Ist die Angabe der Geräteidentifikationsnummer in der Rechnung Pflicht? Preisnachlässe durch Verkaufsagenten: Wann muss der Vorsteuerabzug korrigiert werden? Ort der sonstigen Leistungen: Ortsverlagerung durch Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Umlaufvermögen: Keine Vorsteuerberichtigung für Umsätze vor dem 01.01.2005! Widerruf einer Dauerfristverlängerung: Erstattung ist nicht zwangsläufig Verlust der Rechnung: Vorsteuerabzug ist weiterhin möglich Grunderwerbsteuer: Einbringung von Grundstücken in eine Gesamthand

Verdeckte Sacheinlage: Geschäftswert muss dauerhaft und unentziehbar übertragen werden

Im Wirtschaftsleben werden Unternehmen vielfach umstrukturiert, um veränderten Geschäftsbeziehungen und wirtschaftlichen Gegebenheiten gerecht zu werden. Viele Unternehmen beginnen ihre Geschäftstätigkeit in der Rechtsform eines Einzelunternehmens und gründen bei erfolgreicher wirtschaftlicher Betätigung eine Kapitalgesellschaft. Haben Sie Ihr Unternehmen auch in der Rechtsform eines Einzelunternehmens gegründet und wollen künftig in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft am Markt auftreten, um Ihr unternehmerisches Risiko einzuschränken?

Laut Bundesfinanzhof (BFH) können Sie in einem solchen Fall den Geschäftswert des Einzelunternehmens im Wege einer verdeckten Einlage auf Ihre Kapitalgesellschaft übertragen. Maßgebendes Kriterium dafür ist, dass dem nutzenden Unternehmen die materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter sowie die sonstigen Faktoren, die sich im Geschäftswert niederschlagen, auf einer vertraglichen Grundlage überlassen werden. Die Nutzung muss auf Dauer angelegt sein und gegen die nutzende Kapitalgesellschaft darf kein Rechtsanspruch auf Rückgabe dieser Wirtschaftsgüter bestehen. Nach Auffassung des BFH müssen Sie also die Faktoren, die den Geschäftswert begründen, auf einer vertraglichen Grundlage dauerhaft und unentziehbar auf die Kapitalgesellschaft übertragen.

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

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