Aktuelles
Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.
Informationen für Unternehmer
Betriebsprüfung: Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar
Erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus einer freiberuflichen Tätigkeit? Dann müssen Sie in regelmäßigen Abständen mit einer Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung rechnen. Zu Beginn einer solchen Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsanordnung, aus der unter anderem folgende Inhalte erkennbar sein müssen:
- zu prüfende Steuerzeiträume,
- zu prüfende Steuerarten,
- Prüfungsbeginn,
- Ort der Prüfung,
- Name des Betriebsprüfers.
In einem aktuellen Fall entschied der Bundesfinanzhof, dass die Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar ist. Gegen die Bestimmung des Betriebsprüfers ist kein Rechtsbehelf möglich. Nach Auffassung des Gerichts gilt dieser Grundsatz auch im Fall einer Anschlussprüfung.
Hinweis: Gegen die Bestimmung des Betriebsprüfers können Sie sich grundsätzlich nicht wehren. Sicherlich ist die Betriebsprüfung der wohl stärkste Eingriff in Ihre persönliche Sphäre, gleichwohl sollten Sie während der Betriebsprüfung ein angenehmes Prüfungsklima schaffen. Nach allgemeiner Erfahrung wird Ihnen der Betriebsprüfer dann bei Ermessensspielräumen entgegenkommen und sich mit Ihnen auf einen Kompromiss einigen.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |