Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Neues Bilanzrecht: Wichtige Änderungen im Überblick Verdeckte Sacheinlage: Geschäftswert muss dauerhaft und unentziehbar übertragen werden Familienpersonengesellschaften: Renditeanpassung für stille Gesellschafter Betriebsprüfung: Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar Veräußerungskosten: Rechtsberatungskosten als Anschaffungskosten abziehbar Betriebskostenversicherung: Beiträge sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar Liquidation einer Kapitalgesellschaft: Zeitpunkt der Verlustentstehung kann vor Auflösungsabschluss liegen Kursverluste an den Börsen: Abschreibung von betrieblichen Aktien möglich Betriebsvermögen eines Apothekers: Gewerbliche Einkünfte bei Vermietung an Arztpraxis Unverzinsliche Verbindlichkeiten: Abzinsungspflicht bei zunächst unverzinslichem Gesellschafterdarlehen Gewerblicher Grundstückshandel: Aktivitäten von Schwesterpersonengesellschaft unbeachtlich Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Bauvertrags maßgeblich! Vorsteuerabzug: Ist die Angabe der Geräteidentifikationsnummer in der Rechnung Pflicht? Preisnachlässe durch Verkaufsagenten: Wann muss der Vorsteuerabzug korrigiert werden? Ort der sonstigen Leistungen: Ortsverlagerung durch Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Umlaufvermögen: Keine Vorsteuerberichtigung für Umsätze vor dem 01.01.2005! Widerruf einer Dauerfristverlängerung: Erstattung ist nicht zwangsläufig Verlust der Rechnung: Vorsteuerabzug ist weiterhin möglich Grunderwerbsteuer: Einbringung von Grundstücken in eine Gesamthand

Betriebsprüfung: Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar

Erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus einer freiberuflichen Tätigkeit? Dann müssen Sie in regelmäßigen Abständen mit einer Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung rechnen. Zu Beginn einer solchen Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsanordnung, aus der unter anderem folgende Inhalte erkennbar sein müssen:

  • zu prüfende Steuerzeiträume,
  • zu prüfende Steuerarten,
  • Prüfungsbeginn,
  • Ort der Prüfung,
  • Name des Betriebsprüfers.

In einem aktuellen Fall entschied der Bundesfinanzhof, dass die Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar ist. Gegen die Bestimmung des Betriebsprüfers ist kein Rechtsbehelf möglich. Nach Auffassung des Gerichts gilt dieser Grundsatz auch im Fall einer Anschlussprüfung.

Hinweis: Gegen die Bestimmung des Betriebsprüfers können Sie sich grundsätzlich nicht wehren. Sicherlich ist die Betriebsprüfung der wohl stärkste Eingriff in Ihre persönliche Sphäre, gleichwohl sollten Sie während der Betriebsprüfung ein angenehmes Prüfungsklima schaffen. Nach allgemeiner Erfahrung wird Ihnen der Betriebsprüfer dann bei Ermessensspielräumen entgegenkommen und sich mit Ihnen auf einen Kompromiss einigen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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