Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Neues Bilanzrecht: Wichtige Änderungen im Überblick Verdeckte Sacheinlage: Geschäftswert muss dauerhaft und unentziehbar übertragen werden Familienpersonengesellschaften: Renditeanpassung für stille Gesellschafter Betriebsprüfung: Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar Veräußerungskosten: Rechtsberatungskosten als Anschaffungskosten abziehbar Betriebskostenversicherung: Beiträge sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar Liquidation einer Kapitalgesellschaft: Zeitpunkt der Verlustentstehung kann vor Auflösungsabschluss liegen Kursverluste an den Börsen: Abschreibung von betrieblichen Aktien möglich Betriebsvermögen eines Apothekers: Gewerbliche Einkünfte bei Vermietung an Arztpraxis Unverzinsliche Verbindlichkeiten: Abzinsungspflicht bei zunächst unverzinslichem Gesellschafterdarlehen Gewerblicher Grundstückshandel: Aktivitäten von Schwesterpersonengesellschaft unbeachtlich Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Bauvertrags maßgeblich! Vorsteuerabzug: Ist die Angabe der Geräteidentifikationsnummer in der Rechnung Pflicht? Preisnachlässe durch Verkaufsagenten: Wann muss der Vorsteuerabzug korrigiert werden? Ort der sonstigen Leistungen: Ortsverlagerung durch Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Umlaufvermögen: Keine Vorsteuerberichtigung für Umsätze vor dem 01.01.2005! Widerruf einer Dauerfristverlängerung: Erstattung ist nicht zwangsläufig Verlust der Rechnung: Vorsteuerabzug ist weiterhin möglich Grunderwerbsteuer: Einbringung von Grundstücken in eine Gesamthand

Betriebskostenversicherung: Beiträge sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar

Schließen Sie als Freiberufler eine Betriebskostenversicherung mit dem Zweck ab, mögliche Vermögenseinbußen wegen Krankheit wirtschaftlich abzusichern, sind die Prämien nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (FG) nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Das Risiko krankheitsbedingter Vermögenseinbußen sei der privaten Lebensführung zuzurechnen. Abziehbar seien hingegen Beiträge zu einer Betriebsunterbrechungs- oder Betriebsausfallversicherung, die Schutz bei Ausfall betriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter und damit verbundenem Produktionsstillstand gewähren. Damit hat das FG die Beurteilungsgrundsätze der Krankentagegeld- auf die Betriebskostenversicherung übertragen. Die Beiträge Letzterer sind bedauerlicherweise auch nicht als Sonderausgaben abziehbar.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

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