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Unverzinsliche Verbindlichkeiten: Abzinsungspflicht bei zunächst unverzinslichem Gesellschafterdarlehen
In der Bilanz eines Unternehmens müssen unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten abgezinst werden. Das bedeutet, dass die Rückzahlung zum Teil als Ertrag verbucht wird und damit den Gewinn des Unternehmens erhöht.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich entschieden, dass eine Abzinsung auch dann zu erfolgen hat, wenn ein Gesellschafter einer GmbH ein Darlehen gewährt, bei dem vertraglich zunächst keine Verzinsung vorgesehen ist. Eine später getroffene vertragliche Regelung über die Zinshöhe ändert hieran für die abgelaufenen Veranlagungszeiträume nichts. Die Finanzverwaltung sieht dies genauso.
Hinweis: Sie können eine Abzinsung jedoch vermeiden, wenn Sie bereits mit der Darlehensgewährung eine Vereinbarung über die spätere Verzinsung treffen. Es ist nämlich nicht erforderlich, dass von Beginn an Zinsen gezahlt werden. Es muss lediglich gleich zu Anfang eine Vereinbarung über eine - möglicherweise erst später einsetzende - Verzinsung getroffen werden.
Information für: | Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Einkommensteuer |