Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Neues Bilanzrecht: Wichtige Änderungen im Überblick Verdeckte Sacheinlage: Geschäftswert muss dauerhaft und unentziehbar übertragen werden Familienpersonengesellschaften: Renditeanpassung für stille Gesellschafter Betriebsprüfung: Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar Veräußerungskosten: Rechtsberatungskosten als Anschaffungskosten abziehbar Betriebskostenversicherung: Beiträge sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar Liquidation einer Kapitalgesellschaft: Zeitpunkt der Verlustentstehung kann vor Auflösungsabschluss liegen Kursverluste an den Börsen: Abschreibung von betrieblichen Aktien möglich Betriebsvermögen eines Apothekers: Gewerbliche Einkünfte bei Vermietung an Arztpraxis Unverzinsliche Verbindlichkeiten: Abzinsungspflicht bei zunächst unverzinslichem Gesellschafterdarlehen Gewerblicher Grundstückshandel: Aktivitäten von Schwesterpersonengesellschaft unbeachtlich Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Bauvertrags maßgeblich! Vorsteuerabzug: Ist die Angabe der Geräteidentifikationsnummer in der Rechnung Pflicht? Preisnachlässe durch Verkaufsagenten: Wann muss der Vorsteuerabzug korrigiert werden? Ort der sonstigen Leistungen: Ortsverlagerung durch Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Umlaufvermögen: Keine Vorsteuerberichtigung für Umsätze vor dem 01.01.2005! Widerruf einer Dauerfristverlängerung: Erstattung ist nicht zwangsläufig Verlust der Rechnung: Vorsteuerabzug ist weiterhin möglich Grunderwerbsteuer: Einbringung von Grundstücken in eine Gesamthand

Unverzinsliche Verbindlichkeiten: Abzinsungspflicht bei zunächst unverzinslichem Gesellschafterdarlehen

In der Bilanz eines Unternehmens müssen unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten abgezinst werden. Das bedeutet, dass die Rückzahlung zum Teil als Ertrag verbucht wird und damit den Gewinn des Unternehmens erhöht.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich entschieden, dass eine Abzinsung auch dann zu erfolgen hat, wenn ein Gesellschafter einer GmbH ein Darlehen gewährt, bei dem vertraglich zunächst keine Verzinsung vorgesehen ist. Eine später getroffene vertragliche Regelung über die Zinshöhe ändert hieran für die abgelaufenen Veranlagungszeiträume nichts. Die Finanzverwaltung sieht dies genauso.

Hinweis: Sie können eine Abzinsung jedoch vermeiden, wenn Sie bereits mit der Darlehensgewährung eine Vereinbarung über die spätere Verzinsung treffen. Es ist nämlich nicht erforderlich, dass von Beginn an Zinsen gezahlt werden. Es muss lediglich gleich zu Anfang eine Vereinbarung über eine - möglicherweise erst später einsetzende - Verzinsung getroffen werden.

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

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