Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Neues Bilanzrecht: Wichtige Änderungen im Überblick Verdeckte Sacheinlage: Geschäftswert muss dauerhaft und unentziehbar übertragen werden Familienpersonengesellschaften: Renditeanpassung für stille Gesellschafter Betriebsprüfung: Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar Veräußerungskosten: Rechtsberatungskosten als Anschaffungskosten abziehbar Betriebskostenversicherung: Beiträge sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar Liquidation einer Kapitalgesellschaft: Zeitpunkt der Verlustentstehung kann vor Auflösungsabschluss liegen Kursverluste an den Börsen: Abschreibung von betrieblichen Aktien möglich Betriebsvermögen eines Apothekers: Gewerbliche Einkünfte bei Vermietung an Arztpraxis Unverzinsliche Verbindlichkeiten: Abzinsungspflicht bei zunächst unverzinslichem Gesellschafterdarlehen Gewerblicher Grundstückshandel: Aktivitäten von Schwesterpersonengesellschaft unbeachtlich Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Bauvertrags maßgeblich! Vorsteuerabzug: Ist die Angabe der Geräteidentifikationsnummer in der Rechnung Pflicht? Preisnachlässe durch Verkaufsagenten: Wann muss der Vorsteuerabzug korrigiert werden? Ort der sonstigen Leistungen: Ortsverlagerung durch Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Umlaufvermögen: Keine Vorsteuerberichtigung für Umsätze vor dem 01.01.2005! Widerruf einer Dauerfristverlängerung: Erstattung ist nicht zwangsläufig Verlust der Rechnung: Vorsteuerabzug ist weiterhin möglich Grunderwerbsteuer: Einbringung von Grundstücken in eine Gesamthand

Preisnachlässe durch Verkaufsagenten: Wann muss der Vorsteuerabzug korrigiert werden?

Der Bundesfinanzhof hatte bereits Anfang 2006 entschieden, dass ein Verkaufsagent die Bemessungsgrundlage für seine Vermittlungsleistungen mindern kann, wenn er Preisnachlässe für die von ihm vermittelten Leistungen gewährt.

Für den Leistungsempfänger kann dies zur Folge haben, dass er den Vorsteuerabzug nachträglich korrigieren muss, was zu einer höheren Umsatzsteuerschuld führt.

Beispiel: Ein Kraftfahrzeughändler vermittelt für einen Lkw-Hersteller auf Provisionsbasis den Verkauf von Kraftfahrzeugen zu den vom Hersteller bestimmten Preisen. Der Händler ist nicht berechtigt, Preisnachlässe auf die festgesetzten Listenpreise zu gewähren. Er erstattet einen Teil der ihm zustehenden Provision an den Käufer, der einen Lkw für sein Unternehmen erwirbt. Der Hersteller erteilt dem Käufer eine Rechnung über den vollen Listenpreis und schreibt dem Händler die volle Provision nach dem Listenpreis gut. Der Händler gewährt dem Käufer den zugesagten Preisnachlass in bar. Der Käufer muss seinen aus der Anschaffung des Lkw zustehenden Vorsteuerbetrag um den im Preisnachlass enthaltenen Steuerbetrag mindern. Der Hersteller braucht die an den Käufer erteilte Rechnung und die an den Händler erteilte Gutschrift nicht zu berichtigen. Der Händler kann eine Minderung der Bemessungsgrundlage für seine Vermittlungsleistung verlangen.

Von der Auffassung, dass in allen noch offenen Fällen eine Vorsteuerkorrektur erfolgen müsse, ist die Finanzverwaltung jetzt abgerückt und hat eine Vertrauensschutzregelung veröffentlicht. Eine Korrektur des Vorsteuerabzugs beim Endverbraucher braucht danach nicht für Preisnachlässe durch Verkaufsagenten zu erfolgen, die bis zum 07.07.2006 gewährt wurden. Für Preisnachlässe, die danach gewährt wurden, ist in allen offenen Fällen eine Korrektur des Vorsteuerabzugs beim Endverbraucher vorzunehmen.

Hinweis: Wir prüfen gerne für Sie, ob aufgrund der neuen Verwaltungssicht eine Korrektur der Umsatzsteuererklärungen möglich ist.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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