Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Neues Bilanzrecht: Wichtige Änderungen im Überblick Verdeckte Sacheinlage: Geschäftswert muss dauerhaft und unentziehbar übertragen werden Familienpersonengesellschaften: Renditeanpassung für stille Gesellschafter Betriebsprüfung: Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar Veräußerungskosten: Rechtsberatungskosten als Anschaffungskosten abziehbar Betriebskostenversicherung: Beiträge sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar Liquidation einer Kapitalgesellschaft: Zeitpunkt der Verlustentstehung kann vor Auflösungsabschluss liegen Kursverluste an den Börsen: Abschreibung von betrieblichen Aktien möglich Betriebsvermögen eines Apothekers: Gewerbliche Einkünfte bei Vermietung an Arztpraxis Unverzinsliche Verbindlichkeiten: Abzinsungspflicht bei zunächst unverzinslichem Gesellschafterdarlehen Gewerblicher Grundstückshandel: Aktivitäten von Schwesterpersonengesellschaft unbeachtlich Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Bauvertrags maßgeblich! Vorsteuerabzug: Ist die Angabe der Geräteidentifikationsnummer in der Rechnung Pflicht? Preisnachlässe durch Verkaufsagenten: Wann muss der Vorsteuerabzug korrigiert werden? Ort der sonstigen Leistungen: Ortsverlagerung durch Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Umlaufvermögen: Keine Vorsteuerberichtigung für Umsätze vor dem 01.01.2005! Widerruf einer Dauerfristverlängerung: Erstattung ist nicht zwangsläufig Verlust der Rechnung: Vorsteuerabzug ist weiterhin möglich Grunderwerbsteuer: Einbringung von Grundstücken in eine Gesamthand

Ort der sonstigen Leistungen: Ortsverlagerung durch Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Für Sie als Unternehmer stellt sich grundsätzlich die Frage, wo sich der Ort der von Ihnen ausgeführten Leistungen befindet. Das ist für Sie vor allem im Hinblick auf die Rechnungsausstellung und die umsatzsteuerlichen Meldepflichten von enormer Bedeutung.

Der Ort der sonstigen Leistung befindet sich grundsätzlich dort, wo Sie als leistender Unternehmer Ihren Sitz haben. Allerdings sind in der Praxis viele Ausnahmeregelungen zu beachten. Unter anderem wird der Umsatz für Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen dort ausgeführt, wo Sie ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig werden. Achtung: Ihr Leistungsempfänger kann durch (bewussten) Einsatz einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer den Leistungsort in diesen Staat verlagern. In diesem Fall dürfen Sie keine (deutsche) Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Gleichwohl sollten Sie prüfen, ob Sie sich in anderen Mitgliedstaaten für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren müssen oder ob dort die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Beschluss dem EuGH gleich mehrere Fragen im Zusammenhang mit dem Leistungsort bei der Vermehrung menschlicher Zellen durch Zellkultivierung für ausländische Unternehmer und zur Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zur Vorabentscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des BFH sind die Umsätze mit Auftraggebern aus anderen Mitgliedstaaten in Deutschland nicht umsatzsteuerbar, gleichwohl bleibt die Stellungnahme des EuGH abzuwarten.

Hinweis: Durch das Jahressteuergesetz 2009 wird die Ortsbestimmung für nach dem 31.12.2009 ausgeführte sonstige Leistungen in der Umsatzsteuer neu geregelt. Ab dem 01.01.2010 werden sonstige Leistungen an einen Unternehmer dort ausgeführt, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Sonstige Leistungen an private Endverbraucher werden dort ausgeführt, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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